Was ist die Digitalisierung in Spanien?
Die Digitalisierung in Spanien, wie sie von der AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) genehmigt wurde, ermöglicht es Unternehmen, ihre Papierbelege und Rechnungen legal zu vernichten, nachdem sie ordnungsgemäß gescannt und digitalisiert wurden.
Dieser Prozess stellt sicher, dass die digitalen Kopien den spanischen Vorschriften entsprechen und die Integrität und Authentizität der Originaldokumente gewahrt bleibt. Durch den von der AEAT genehmigten Digitalisierungsprozess können Unternehmen ihre Buchhaltung vereinfachen, den Bedarf an physischer Lagerung reduzieren und die Einhaltung der Steuervorschriften sicherstellen.
Welche Anforderungen gibt es?
Um Ihre Papierbelege in Spanien mit Spendesk zu digitalisieren, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Der/die Antragsteller*in muss das Bild des Belegs oder der Rechnung mit der Kamera in der Spendesk-Mobile-App aufnehmen.
Die Funktion "Spanien Digitalisierung" muss aktiviert sein.
Wie erhalte ich Zugriff?
Die Funktion "Spanien Digitalisierung" muss von einem Mitglied des Customer-Success-Teams aktiviert werden. Wenn Sie mit der Digitalisierung Ihrer Papierbelege in Spanien beginnen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Customer Success Managerin (CSM), um diese Funktion für Ihr Konto zu aktivieren.
Wie funktioniert es für den/die Antragsteller*in?
Sie erhalten einen Papierbeleg oder eine Rechnung von einem Lieferanten.
Öffnen Sie die Spendesk-Mobile-App, um eine neue Anfrage zu erstellen oder den Beleg einer Zahlung hinzuzufügen. Sie müssen das Bild des Papierbelegs mit der Kamera in der App aufnehmen. Bilder, die aus der Kamerarolle oder von Dateien hochgeladen werden, werden nicht digitalisiert.
Spendesk digitalisiert den Papierbeleg gemäß den AEAT-Standards und speichert ihn sicher auf AWS Glacier. Wir empfehlen Ihnen, den Papierbeleg aufzubewahren, bis dieser Prozess abgeschlossen ist.
Sobald der Digitalisierungsprozess abgeschlossen ist, sehen Sie das Badge „Digitalisierter Beleg“ auf dem Beleg, was bedeutet, dass der Beleg erfolgreich digitalisiert wurde.
Wie funktioniert es für die/das Budgetverantwortliche*n?
Als Budgetverantwortliche*r können Sie prüfen, ob ein Beleg digitalisiert wurde, wenn Sie die Anfrage in der App oder auf dem Desktop überprüfen. Sie erkennen einen digitalisierten Beleg an dem Badge „Digitalisierter Beleg“.
Wenn ein Beleg wie ein Papierbeleg aussieht, aber das Badge „Digitalisierter Beleg“ fehlt, bedeutet dies, dass der/die Antragstellerin das Bild nicht mit der Kamera der Spendesk-Mobile-App aufgenommen hat. Um dies zu korrigieren, können Sie die Anfrage ablehnen und den/die Antragstellerin bitten, den Beleg erneut mit der Kamera in der Spendesk-Mobile-App aufzunehmen, da dies die einzige konforme Methode ist.
Wie funktioniert es für den/die Buchhalter*in?
Als Buchhalter*in können Sie ebenfalls prüfen, ob ein Beleg digitalisiert wurde, wenn Sie die Zahlungsverpflichtung in Buchhaltung > Vorbereitung erstellen. Ein digitalisierter Beleg hat das Badge „Digitalisierter Beleg“.
Wenn ein Beleg wie ein Papierbeleg aussieht, aber das Badge „Digitalisierter Beleg“ fehlt, bedeutet dies, dass der/die Antragstellerin das Bild nicht mit der Kamera der Spendesk-Mobile-App aufgenommen hat. Um dies zu korrigieren, können Sie den Beleg als „ungültig“ markieren und den/die Antragstellerin bitten, den Beleg erneut mit der Kamera in der Spendesk-Mobile-App aufzunehmen, um die Anforderungen der Digitalisierung zu erfüllen.
Angetrieben von ZeroComas EdasFacturas
Spendesk hat sich mit ZeroComa zusammengetan, um unseren spanischen Kund*innen eine von der AEAT genehmigte Digitalisierungs-Lösung anzubieten. ZeroComa war Vorreiter in der Digitalisierung und wurde 2008 als erstes Unternehmen von der AEAT zertifiziert. Mit Spendesk und ZeroComa sind Sie in sicheren Händen.
Archivierung von Geschäftsjahren
Um optimal auf eine Betriebsprüfung vorbereitet zu sein, müssen Sie ein Archiv für das jeweilige Geschäftsjahr erstellen und dieses dem Prüfer zur Verfügung stellen.
Dies können Sie mit wenigen Klicks unter Einstellungen > Buchhaltung > Digitalisierung von Papierbelegen erledigen.
Bevor Sie mit Ihrer ersten Archivierung beginnen können, müssen Sie das Enddatum Ihres Geschäftsjahres festlegen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Datum nur bearbeiten können, bevor Sie Ihr erstes Geschäftsjahr archivieren. Danach wird das Geschäftsjahresende unwiderruflich gesperrt. Sollten Sie dieses Datum nach der Sperrung ändern müssen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport.
Sobald das Enddatum festgelegt ist, können Sie Ihr erstes Geschäftsjahr archivieren. Falls mehrere abgeschlossene Geschäftsjahre vorliegen, müssen Sie mit dem ältesten Jahr beginnen. Dies ist erforderlich, um die AEAT-Vorschriften zu erfüllen, die eine chronologische Schließung der Zeiträume vorschreiben. Wählen Sie daher bitte das erste vollständige Geschäftsjahr aus und klicken Sie auf „Archivieren“.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass nach der Archivierung eines Zeitraums alle Verbindlichkeiten innerhalb dieses Geschäftsjahres, die über DPR-Anhänge (Digitalisierung zur regulatorischen Aufbewahrung) verfügen, dauerhaft gesperrt werden. Auch dies dient der Einhaltung der AEAT-Vorschriften. Stellen Sie daher sicher, dass alle Informationen zu den Verbindlichkeiten korrekt und vollständig sind, bevor Sie fortfahren. Vor dem Abschluss müssen Sie eine entsprechende Warnmeldung bestätigen.
Sollten Fehler auftreten, werden diese auf der Seite zusammen mit Hinweisen zur Fehlerbehebung aufgelistet. Bitte folgen Sie den Anweisungen und klicken Sie erneut auf „Archivieren“, sobald Sie bereit für einen weiteren Versuch sind.
Nach erfolgreicher Archivierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Download-Link. Alternativ können Sie jederzeit unter Einstellungen > Buchhaltung > Digitalisierung von Papierbelegen den Status einsehen und abgeschlossene Archive herunterladen.
Sobald das Archiv bereit ist, können Sie es Ihrem Steuerprüfer zur Verfügung stellen. Dieser muss die Software EdasFacturas auf seinem Computer installieren, um das Archiv und dessen Inhalte einsehen zu können. Die Software kann hier heruntergeladen werden.
FAQs
1. Was ist der Vorteil der Digitalisierung meiner Papierbelege in Spanien?
Die Digitalisierung Ihrer Papierbelege gewährleistet die Einhaltung der AEAT-Vorschriften, sodass Sie die physischen Kopien legal entsorgen können. Dieser Prozess reduziert den Bedarf an physischer Lagerung, vereinfacht die Buchhaltung und stellt sicher, dass Ihre Belege für Prüfungen und Finanzberichte leicht zugänglich sind.
2. Kann ich Belege aus meiner Kamerarolle oder über die Spendesk-Website hochladen?
Nein, damit der Digitalisierungsprozess den AEAT-Vorschriften entspricht, müssen die Belege direkt mit der Kamera der Spendesk-Mobile-App aufgenommen werden. Belege, die aus der Kamerarolle oder über die Website hochgeladen werden, werden nicht digitalisiert und zertifiziert.
3. Wie erkenne ich, ob mein Beleg erfolgreich digitalisiert wurde?
Sobald der Digitalisierungsprozess abgeschlossen ist, sehen Sie in der App oder Web-App das Badge „Digitalisierter Beleg“. Dieses Badge zeigt an, dass der Beleg erfolgreich digitalisiert wurde und den AEAT-Vorschriften entspricht.
4. Was soll ich tun, wenn mein Beleg nicht als digitalisiert markiert ist?
Stellen Sie sicher, dass der Beleg mit der Kamera der Spendesk-Mobile-App aufgenommen wurde. Wenn nicht, nehmen Sie den Beleg erneut mit der App auf. Wenn die Probleme weiterhin bestehen, wenden Sie sich an Ihren Administratorin oder Kontoinhaber*in.
5. Wer kann die Funktion „Spanien Digitalisierung“ für mein Konto aktivieren?
Die Funktion kann von einem Mitglied des Customer-Success-Teams aktiviert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Customer Success Managerin (CSM).
6. Was sollte ich mit dem Papierbeleg machen, nachdem ich ihn in der Spendesk-App erfasst habe?
Bewahren Sie den Papierbeleg auf, bis der Digitalisierungsprozess abgeschlossen ist und das Badge „Digitalisierter Beleg“ sichtbar ist. So stellen Sie sicher, dass Sie eine Sicherheitskopie haben, falls während des Digitalisierungsprozesses Probleme auftreten.
7. Was passiert, wenn ein Beleg falsch hochgeladen wird?
Wenn ein Beleg falsch hochgeladen wird, z. B. aus der Kamerarolle oder über die Website, wird er nicht als digitalisiert zertifiziert. In diesem Fall sollte der/die Antragsteller*in den Beleg erneut mit der Kamera der Spendesk-Mobile-App aufnehmen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
8. Können Budgetverantwortliche oder Buchhalter*innen eine Anfrage ablehnen, wenn der Beleg nicht digitalisiert wurde?
Ja, wenn der Beleg ein Bild eines Papierbelegs ist, aber das Badge „Digitalisierter Beleg“ fehlt, sollten Budgetverantwortliche oder Buchhalterinnen die Anfrage ablehnen und den/die Antragstellerin bitten, den Beleg erneut mit der Kamera der Spendesk-Mobile-App aufzunehmen.
9. Was passiert, wenn die Digitalisierung eines Belegs fehlschlägt?
Wenn die Digitalisierung eines Belegs fehlschlägt, sieht der/die Antragsteller*in das Badge „Digitalisierung fehlgeschlagen“ und sollte den Beleg erneut mit der Kamera der Spendesk-Mobile-App aufnehmen. Stellen Sie sicher, dass alle Schritte korrekt befolgt werden, und wenden Sie sich an den Spendesk-Support, falls das Problem weiterhin besteht.
10. Wird spezielle Ausrüstung für die Digitalisierung benötigt?
Es wird keine spezielle Ausrüstung benötigt, außer der Spendesk-Mobile-App mit Kamerazugriff. Stellen Sie sicher, dass Ihr Mobilgerät über eine funktionierende Kamera und die neueste Version der Spendesk-App verfügt.
11. Warum kann ich nicht mehrere Geschäftsjahre gleichzeitig archivieren?
Um die AEAT-Vorschriften zu erfüllen, müssen wir sicherstellen, dass die Geschäftsjahre chronologisch geschlossen werden. Daher kann nur ein Geschäftsjahr nach dem anderen archiviert werden (z. B. muss 2023 vor 2024 abgeschlossen werden).
12. Wie lange dauert die Archivierung?
Die Archivierung kann 1 bis 2 Stunden in Anspruch nehmen, da wir eine Vielzahl von Prüfungen der Steuerdaten und Belege durchführen müssen. Sie können Spendesk währenddessen weiter nutzen; wir benachrichtigen Sie per E-Mail, sobald der Download bereitsteht. Die Benachrichtigung geht an den Kontoinhaber sowie an die Benutzer mit der Rolle „Controller“, die die Archivierung angefordert haben. Sie können den Status auch jederzeit auf der Seite „Digitalisierung von Papierbelegen“ prüfen.
13. Welches Datum bestimmt, in welchem Geschäftsjahr ein Beleg archiviert wird?
DPRs werden dem Geschäftsjahr zugeordnet, das dem „Buchungsdatum“ der jeweiligen Verbindlichkeit entspricht.
14. Kann ich zunächst nur einige Belege archivieren und den Rest später?
Nein. Sie können eine Archivierung erst starten, wenn alle Verbindlichkeiten mit DPRs im betreffenden Zeitraum vorbereitet und exportiert wurden.
15. Kann ich die Verbindlichkeit noch bearbeiten, nachdem ich die Archivierung des Belegs gestartet habe?
Nein. Sobald Sie die Archivierung eines Geschäftsjahres anfordern, können alle Verbindlichkeiten des Zeitraums mit DPR-Anhang nicht mehr bearbeitet werden – dies gilt auch, wenn die Funktion „Bearbeiten nach Export“ aktiviert ist. Falls die Archivierung fehlschlägt, können Sie die Daten erneut bearbeiten, bis Sie den Zeitraum erneut zur Archivierung einreichen. Nach erfolgreicher Archivierung sind die Daten gemäß AEAT-Anforderungen dauerhaft gesperrt.
16. Kann ich eine Archivierung rückgängig machen, wenn mir ein Fehler unterlaufen ist?
Nein. Sobald ein Zeitraum archiviert wurde, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dies ist eine zwingende Anforderung der AEAT.
